Ihre vermietete Wohnung
Unsere Sondereigentumsverwaltung
- Mietzahlungen und vereinbartes Mahnwesen
- Betriebskostenabrechnung für Ihre Wohnung
- Mieteranliegen und laufende Kommunikation
- Reparaturen innerhalb des Sondereigentums
Sondereigentumsverwaltung
Wir betreuen Ihre vermietete Eigentumswohnung, sind Ansprechpartner für den Mieter und koordinieren die Abstimmung mit der WEG-Verwaltung sowie beauftragten Fachbetrieben. Sie bleiben bei wichtigen Entscheidungen eingebunden.
Mietverhältnis betreuen mit festen Ansprechpartnern
Zuständigkeit klären Sondereigentum oder Gemeinschaft
Eigentümer einbeziehen bei wichtigen Entscheidungen
Mehrere Wohnungen möglich auch in unterschiedlichen WEGs
Zuständigkeiten
Eine vermietete Eigentumswohnung ist Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Deshalb treffen Themen aus dem Mietverhältnis und Aufgaben der WEG-Verwaltung immer wieder aufeinander.
Ihre vermietete Wohnung
Wir ordnen das Thema ein, informieren die richtige Stelle und halten Sie über die nächsten Schritte auf dem Laufenden.
Gebäude und Gemeinschaft
Laufende Betreuung
Wir bündeln die wiederkehrenden Aufgaben des Mietverhältnisses und sorgen dafür, dass offene Themen nicht zwischen Eigentümer, Mieter und weiteren Beteiligten liegen bleiben.
Wir behalten die vereinbarten Mietzahlungen im Blick. Bleibt eine Zahlung aus, führen wir das mit Ihnen vereinbarte Mahnwesen durch. Außerdem erstellen wir die jährliche Betriebskostenabrechnung für Ihre Wohnung.
Laufende Fragen des Mieters gehen direkt an uns. Wir klären das Anliegen, dokumentieren den Vorgang und beziehen Sie ein, sobald eine Entscheidung oder Freigabe erforderlich ist.
Bei Schäden prüfen wir zunächst die Zuständigkeit. Nach Abstimmung mit Ihnen koordinieren wir Fachbetriebe, Termine und den Zugang zur Wohnung und informieren Sie über Kosten und Stand.
Betrifft ein Anliegen das Gemeinschaftseigentum, geben wir die notwendigen Informationen an die WEG-Verwaltung weiter und stimmen die nächsten Schritte mit ihr ab. Verwalten wir auch die WEG, erfolgt die Abstimmung direkt innerhalb unseres Teams.
Beispiel Reparatur
Gerade bei Schäden ist zuerst entscheidend, ob die Wohnung oder das Gemeinschaftseigentum betroffen ist.
Der Mieter meldet den Schaden direkt bei uns und wir erfassen die notwendigen Angaben.
Wir prüfen, ob das Sondereigentum oder das Gemeinschaftseigentum betroffen ist.
Erforderliche Entscheidungen und Kosten stimmen wir mit Ihnen oder der WEG-Verwaltung ab.
Wir koordinieren Beteiligte und Termine und informieren Sie nachvollziehbar über den Stand.
Eine oder mehrere Einheiten
Besitzen Sie mehrere vermietete Eigentumswohnungen, können wir diese gemeinsam betreuen – auch wenn sie zu unterschiedlichen Eigentümergemeinschaften gehören. Voraussetzung ist, dass die Wohnungen in unserem Tätigkeitsgebiet liegen.
Nächster Schritt
Teilen Sie uns mit, wo sich die Wohnung befindet, ob sie aktuell vermietet ist und welche Aufgaben Sie abgeben möchten. Anschließend prüfen wir, ob und wie eine Betreuung sinnvoll möglich ist.
Wir betreuen Wohnungen in Winsen (Luhe), im Landkreis Harburg einschließlich Seevetal, in Lüneburg, im Landkreis Lüneburg, in Geesthacht und Hamburg.
Häufige Fragen
Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum, zum Beispiel Dach, Fassade oder Treppenhaus. Die Sondereigentumsverwaltung betreut dagegen Ihre vermietete Wohnung und das dazugehörige Mietverhältnis.
Wir sind Ansprechpartner für Ihren Mieter, behalten die Mietzahlungen im Blick, erstellen die Betriebskostenabrechnung und koordinieren Reparaturen in der Wohnung. Bei wichtigen Entscheidungen beziehen wir Sie ein.
Sie bleiben bei wichtigen Entscheidungen eingebunden. Dazu gehören insbesondere größere Reparaturen, besondere Maßnahmen im Mietverhältnis und Kosten, die vorab mit Ihnen abgestimmt werden müssen. Wir bereiten die Informationen vor und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Wir klären zunächst, ob der Schaden Ihre Wohnung oder das Gemeinschaftseigentum betrifft. Ist die WEG zuständig, geben wir die notwendigen Informationen an die WEG-Verwaltung weiter und stimmen die nächsten Schritte mit ihr ab.
Bleibt eine vereinbarte Zahlung aus, nehmen wir Kontakt mit dem Mieter auf und führen das mit Ihnen vereinbarte Mahnwesen durch. Weitere Schritte stimmen wir vorher mit Ihnen ab.
Ja. Wenn Sie mehrere vermietete Eigentumswohnungen besitzen, können wir diese gemeinsam betreuen – auch wenn sie zu unterschiedlichen Eigentümergemeinschaften gehören. Voraussetzung ist, dass die Wohnungen in unserem Tätigkeitsgebiet liegen.
Ja. Wird eine Wohnung frei, können wir auf Wunsch die Neuvermietung übernehmen – vom Inserat und den Besichtigungen bis zur Abstimmung des Mietvertrags und zur Übergabe.
Wir betreuen vermietete Eigentumswohnungen in Winsen (Luhe), im Landkreis Harburg einschließlich Seevetal, in Lüneburg, im Landkreis Lüneburg, in Geesthacht und Hamburg. Liegt Ihre Wohnung etwas weiter entfernt, prüfen wir gerne, ob eine verlässliche Betreuung möglich ist.