Sondereigentumsverwaltung

Ihre Wohnung. Ein Ansprechpartner für Mietverhältnis und Schnittstellen.

Wir betreuen Ihre vermietete Eigentumswohnung, sind Ansprechpartner für den Mieter und koordinieren die Abstimmung mit der WEG-Verwaltung sowie beauftragten Fachbetrieben. Sie bleiben bei wichtigen Entscheidungen eingebunden.

Mietverhältnis betreuen mit festen Ansprechpartnern

Zuständigkeit klären Sondereigentum oder Gemeinschaft

Eigentümer einbeziehen bei wichtigen Entscheidungen

Mehrere Wohnungen möglich auch in unterschiedlichen WEGs

Zuständigkeiten

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum sauber auseinanderhalten

Eine vermietete Eigentumswohnung ist Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Deshalb treffen Themen aus dem Mietverhältnis und Aufgaben der WEG-Verwaltung immer wieder aufeinander.

Ihre vermietete Wohnung

Unsere Sondereigentumsverwaltung

  • Mietzahlungen und vereinbartes Mahnwesen
  • Betriebskostenabrechnung für Ihre Wohnung
  • Mieteranliegen und laufende Kommunikation
  • Reparaturen innerhalb des Sondereigentums
Wir klären die Schnittstelle

Wir ordnen das Thema ein, informieren die richtige Stelle und halten Sie über die nächsten Schritte auf dem Laufenden.

Gebäude und Gemeinschaft

Aufgaben der WEG-Verwaltung

  • Dach, Fassade und Treppenhaus
  • gemeinschaftliche Anlagen und Technik
  • Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
  • Maßnahmen und Kosten am Gemeinschaftseigentum

Laufende Betreuung

Was für Ihre Wohnung zusammenläuft

Wir bündeln die wiederkehrenden Aufgaben des Mietverhältnisses und sorgen dafür, dass offene Themen nicht zwischen Eigentümer, Mieter und weiteren Beteiligten liegen bleiben.

01

Mietzahlungen und Betriebskosten

Wir behalten die vereinbarten Mietzahlungen im Blick. Bleibt eine Zahlung aus, führen wir das mit Ihnen vereinbarte Mahnwesen durch. Außerdem erstellen wir die jährliche Betriebskostenabrechnung für Ihre Wohnung.

02

Mieteranliegen und Dokumentation

Laufende Fragen des Mieters gehen direkt an uns. Wir klären das Anliegen, dokumentieren den Vorgang und beziehen Sie ein, sobald eine Entscheidung oder Freigabe erforderlich ist.

03

Reparaturen in der Wohnung

Bei Schäden prüfen wir zunächst die Zuständigkeit. Nach Abstimmung mit Ihnen koordinieren wir Fachbetriebe, Termine und den Zugang zur Wohnung und informieren Sie über Kosten und Stand.

04

Abstimmung mit der WEG-Verwaltung

Betrifft ein Anliegen das Gemeinschaftseigentum, geben wir die notwendigen Informationen an die WEG-Verwaltung weiter und stimmen die nächsten Schritte mit ihr ab. Verwalten wir auch die WEG, erfolgt die Abstimmung direkt innerhalb unseres Teams.

Beispiel Reparatur

Von der Meldung bis zur geklärten Zuständigkeit

Gerade bei Schäden ist zuerst entscheidend, ob die Wohnung oder das Gemeinschaftseigentum betroffen ist.

01

Meldung aufnehmen

Der Mieter meldet den Schaden direkt bei uns und wir erfassen die notwendigen Angaben.

02

Zuständigkeit einordnen

Wir prüfen, ob das Sondereigentum oder das Gemeinschaftseigentum betroffen ist.

03

Vorgehen abstimmen

Erforderliche Entscheidungen und Kosten stimmen wir mit Ihnen oder der WEG-Verwaltung ab.

04

Umsetzung nachhalten

Wir koordinieren Beteiligte und Termine und informieren Sie nachvollziehbar über den Stand.

Schlüssel einer vermieteten Eigentumswohnung

Eine oder mehrere Einheiten

Vermietete Wohnungen gemeinsam betreuen

Besitzen Sie mehrere vermietete Eigentumswohnungen, können wir diese gemeinsam betreuen – auch wenn sie zu unterschiedlichen Eigentümergemeinschaften gehören. Voraussetzung ist, dass die Wohnungen in unserem Tätigkeitsgebiet liegen.

eine einzelne Wohnung mehrere Einheiten unterschiedliche WEGs

Nächster Schritt

Ihre Wohnung und die gewünschte Betreuung kurz einordnen

Teilen Sie uns mit, wo sich die Wohnung befindet, ob sie aktuell vermietet ist und welche Aufgaben Sie abgeben möchten. Anschließend prüfen wir, ob und wie eine Betreuung sinnvoll möglich ist.

Wir betreuen Wohnungen in Winsen (Luhe), im Landkreis Harburg einschließlich Seevetal, in Lüneburg, im Landkreis Lüneburg, in Geesthacht und Hamburg.

Häufige Fragen

Fragen zur Sondereigentumsverwaltung

Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentumsverwaltung und WEG-Verwaltung?

Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum, zum Beispiel Dach, Fassade oder Treppenhaus. Die Sondereigentumsverwaltung betreut dagegen Ihre vermietete Wohnung und das dazugehörige Mietverhältnis.

Was übernehmen Sie für meine vermietete Eigentumswohnung?

Wir sind Ansprechpartner für Ihren Mieter, behalten die Mietzahlungen im Blick, erstellen die Betriebskostenabrechnung und koordinieren Reparaturen in der Wohnung. Bei wichtigen Entscheidungen beziehen wir Sie ein.

Welche Entscheidungen treffe ich weiterhin selbst?

Sie bleiben bei wichtigen Entscheidungen eingebunden. Dazu gehören insbesondere größere Reparaturen, besondere Maßnahmen im Mietverhältnis und Kosten, die vorab mit Ihnen abgestimmt werden müssen. Wir bereiten die Informationen vor und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Was passiert, wenn ein Schaden auch das Gemeinschaftseigentum betrifft?

Wir klären zunächst, ob der Schaden Ihre Wohnung oder das Gemeinschaftseigentum betrifft. Ist die WEG zuständig, geben wir die notwendigen Informationen an die WEG-Verwaltung weiter und stimmen die nächsten Schritte mit ihr ab.

Was passiert, wenn eine Mietzahlung ausbleibt?

Bleibt eine vereinbarte Zahlung aus, nehmen wir Kontakt mit dem Mieter auf und führen das mit Ihnen vereinbarte Mahnwesen durch. Weitere Schritte stimmen wir vorher mit Ihnen ab.

Können Sie auch mehrere vermietete Eigentumswohnungen betreuen?

Ja. Wenn Sie mehrere vermietete Eigentumswohnungen besitzen, können wir diese gemeinsam betreuen – auch wenn sie zu unterschiedlichen Eigentümergemeinschaften gehören. Voraussetzung ist, dass die Wohnungen in unserem Tätigkeitsgebiet liegen.

Übernehmen Sie auch die Neuvermietung?

Ja. Wird eine Wohnung frei, können wir auf Wunsch die Neuvermietung übernehmen – vom Inserat und den Besichtigungen bis zur Abstimmung des Mietvertrags und zur Übergabe.

In welchen Regionen bieten Sie Sondereigentumsverwaltung an?

Wir betreuen vermietete Eigentumswohnungen in Winsen (Luhe), im Landkreis Harburg einschließlich Seevetal, in Lüneburg, im Landkreis Lüneburg, in Geesthacht und Hamburg. Liegt Ihre Wohnung etwas weiter entfernt, prüfen wir gerne, ob eine verlässliche Betreuung möglich ist.