Mietverwaltung für Eigentümer und Bestandshalter

Ihr Mietbestand im Blick. Entscheidungen bleiben bei Ihnen.

Wir übernehmen die laufende Verwaltung von Mehrfamilienhäusern sowie Wohn- und Geschäftshäusern. Sie geben operative Aufgaben ab, behalten aber bei Kosten, größeren Maßnahmen und besonderen Mietthemen die Kontrolle.

Modernes Wohn- und Geschäftshaus als Beispiel für einen verwalteten Mietbestand
Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Objekte Landkreis Harburg · Lüneburg · Geesthacht · Hamburg

Feste Ansprechpartner für Eigentümer und Mieter

Klare Freigaben bei Kosten und größeren Maßnahmen

Geordnete Abrechnung für Zahlungen und Betriebskosten

Persönlich vor Ort bei Bedarf und wichtigen Terminen

Verantwortung klar geregelt

Was Sie abgeben. Worüber Sie weiterhin entscheiden.

Eine gute Mietverwaltung entlastet im Tagesgeschäft, ohne dem Eigentümer die Kontrolle zu nehmen. Deshalb legen wir Zuständigkeiten und Freigaben zu Beginn der Zusammenarbeit eindeutig fest.

Wir übernehmen im Tagesgeschäft

  • Ansprechpartner für laufende Mieterfragen und Schadensmeldungen
  • Überwachung von Mieteingängen und vereinbartes Mahnwesen
  • Vorbereitung und Erstellung der Betriebskostenabrechnungen
  • Koordination von Dienstleistern, Terminen und Objektzugängen
  • Nachverfolgung und Dokumentation offener Vorgänge

Sie bleiben eingebunden bei

  • größeren Reparaturen, Sanierungen und Investitionen
  • Kosten oberhalb der vereinbarten Freigabegrenzen
  • besonderen Maßnahmen und Entscheidungen im Mietverhältnis
  • wesentlichen Vertragsänderungen oder individuellen Vereinbarungen
  • der abschließenden Auswahl neuer Mieter

Laufende Verwaltung

Vier Bereiche, die im Bestand zusammenlaufen

Zahlungen, Mieterkommunikation, Verträge und technische Themen beeinflussen sich gegenseitig. Wir führen sie deshalb in einer gemeinsamen, nachvollziehbaren Bearbeitung zusammen.

01

Einnahmen und offene Forderungen

Wir behalten vereinbarte Mietzahlungen im Blick, prüfen Rückstände und führen die mit Ihnen abgestimmten Schritte durch.

  • Mieteingänge überwachen
  • offene Beträge zuordnen
  • vereinbartes Mahnwesen durchführen
02

Abrechnung, Verträge und Fristen

Betriebskosten, Mietverträge und wiederkehrende Termine werden geordnet geführt und für Sie verständlich aufbereitet.

  • Betriebskostenabrechnungen erstellen
  • vertragliche Regelungen berücksichtigen
  • Fristen und Unterlagen im Blick behalten
03

Mieteranliegen und laufende Kommunikation

Mieter wenden sich direkt an uns. Wir ordnen das Anliegen ein, koordinieren die Bearbeitung und informieren Sie, sobald Ihre Entscheidung erforderlich ist.

  • zentrale Anlaufstelle für Mieter
  • Schadensmeldungen und Rückfragen bearbeiten
  • Entscheidungen gezielt vorbereiten
04

Reparaturen und Objektbetrieb

Von der ersten Meldung bis zur abgeschlossenen Arbeit koordinieren wir Handwerker, Termine, Zugänge und die Rückmeldung zum Ergebnis.

  • Dringlichkeit und Zuständigkeit einordnen
  • Angebote bei Bedarf einholen
  • Kosten abstimmen und Ausführung begleiten

Vom Eingang bis zum Abschluss

Ein Vorgang bleibt nicht bei einer Meldung stehen

Ob Rückfrage, Schaden oder offene Zahlung: Entscheidend ist, dass Zuständigkeit, nächster Schritt und Rückmeldung klar bleiben.

01

Eingang

Anliegen oder Abweichung aufnehmen und dem Objekt zuordnen.

02

Einordnung

Dringlichkeit, Zuständigkeit und notwendige Unterlagen prüfen.

03

Abstimmung

Bei Bedarf Kosten, Vorgehen und Freigabe mit Ihnen klären.

04

Umsetzung

Beteiligte koordinieren und den Vorgang bis zum Ergebnis nachhalten.

05

Rückmeldung

Abschluss und relevante Unterlagen nachvollziehbar dokumentieren.

Bestehenden Mietbestand übernehmen

Die wichtigsten Eckdaten reichen für eine erste Einschätzung

Für eine erste Einschätzung reichen wenige Eckdaten. Mietverträge, Mieterlisten oder Abrechnungen benötigen wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Wenn eine Zusammenarbeit grundsätzlich passt, stimmen wir die für Angebot und Übernahme erforderlichen Unterlagen gezielt mit Ihnen ab.

  • Anschrift und Art des Objekts
  • Anzahl der Wohn- und Gewerbeeinheiten
  • gewünschter Verwaltungsbeginn
  • kurze Angabe zur aktuellen Verwaltungssituation und zu wichtigen offenen Themen

Bei Leerstand

Neuvermietung kann direkt anschließen

Auf Wunsch begleiten wir Inserat, Besichtigungen, Interessentenprüfung, Mietvertrag und Übergabe. Die abschließende Entscheidung über den neuen Mieter bleibt bei Ihnen.

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Persönliche Einschätzung

Ihr Mietobjekt und die aktuelle Situation kurz einordnen

Teilen Sie uns Objektart, Einheiten, gewünschten Beginn und die wichtigsten offenen Themen mit. Wir prüfen die Eckdaten und melden uns mit einer ersten Einschätzung zur möglichen Betreuung.

Häufige Fragen

Fragen zur Mietverwaltung

Sind Sie der Ansprechpartner für unsere Mieter?

Ja. Ihre Mieter können sich mit laufenden Fragen und Schadensmeldungen direkt an uns wenden. Wir kümmern uns um die weitere Bearbeitung und beziehen Sie ein, sobald eine Entscheidung von Ihnen erforderlich ist.

Was passiert, wenn eine Miete nicht eingeht?

Wir überwachen die vereinbarten Mietzahlungen und prüfen offene Beträge. Bei einem Rückstand nehmen wir Kontakt mit dem Mieter auf und führen das mit Ihnen vereinbarte Mahnwesen durch. Weitere Schritte stimmen wir vorher mit Ihnen ab.

Erstellen Sie auch die Betriebskostenabrechnungen?

Ja. Wir prüfen die vorliegenden Kosten und erstellen die jährlichen Betriebskostenabrechnungen. Dabei berücksichtigen wir die Regelungen der Mietverträge und die gesetzlichen Vorgaben.

Wie läuft eine Reparatur ab?

Schadensmeldungen nehmen wir direkt entgegen und klären zunächst, wie dringend die Reparatur ist. Bei größeren Arbeiten holen wir Angebote ein und stimmen die Kosten mit Ihnen ab. Anschließend koordinieren wir die Handwerker, Termine und den Zugang zum Objekt und halten Sie über den Stand auf dem Laufenden.

Welche Entscheidungen treffe ich weiterhin selbst?

Sie bleiben bei wichtigen und größeren Entscheidungen eingebunden. Dazu gehören zum Beispiel umfangreiche Reparaturen, Sanierungen oder besondere Maßnahmen im Mietverhältnis. Wir bereiten die notwendigen Informationen vor und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Übernehmen Sie auch die Neuvermietung?

Ja. Wenn eine Wohnung frei wird, können wir auf Wunsch die Neuvermietung übernehmen – vom Inserat und den Besichtigungen bis zur Abstimmung des Mietvertrags und zur Übergabe. Den genauen Umfang vereinbaren wir vorher mit Ihnen.

In welchen Regionen bieten Sie Mietverwaltung an?

Wir übernehmen Mietverwaltungen in Winsen (Luhe), im Landkreis Harburg einschließlich Seevetal, in Lüneburg, im Landkreis Lüneburg, in Geesthacht und Hamburg. Liegt Ihr Objekt etwas weiter entfernt, prüfen wir gerne, ob eine verlässliche Betreuung möglich ist.